Hallo Sportfreunde,
ab Montag den 18.05.2020 dürfen die Sporthallen unter bestimmten Auflagen wieder genutzt werden. Bitte informiert euch vor Ort, wie und unter welchen Bedingungen Sport getrieben werden kann und darf.
Hier das offizielle Statement:
Ab Montag, dem 18. Mai, werden alle kommunalen Sport- und Turnhallen wieder geöffnet. Das teilt die Stadt Chemnitz mit. Somit kann der Sportbetrieb für den Breiten- und Leistungssport wieder starten.
Allerdings muss folgendes beachtet werden:
- Die Nutzung der Sporthallen/-räume erfolgt ohne Publikumsverkehr, d.h. auch ohne Eltern, Großeltern.
- Umkleide- und Sanitärbereiche werden geöffnet; hierbei sind Mindestabstände einzuhalten (für jede Sportstätte gibt es eine konkrete Festlegung über Anzahl Personen, die gleichzeitig Räumlichkeiten betreten dürfen – Information erfolgt per Aushang vor Ort).
- Die Anzahl der zugelassenen Sportler hängt von der Größe der Sportfläche und der jeweiligen Sportart ab; Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt.
Weiterhin sind die Hygienebestimmungen /auch ersichtlich über die Homepage des Landessportbundes Sachsen)strikt einzuhalten. Diese Regeln sind zu beachten:
- Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren.
- Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in den Sportstätten bzw. Einrichtungen zu tragen.
- Der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt.
- Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
- Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
- Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
- Ab dem 10. April 2020 haben sich alle Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind die Abteilungen selbst verantwortlich.
Es sind Listen über Teilnehmer des Trainings zu führen. Diese sind aufzuheben.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Sport Frei
Wolfgang Fischer